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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Allgemeine Hinweise

Der Verkauf erfolgt nur an gewerbliche Kunden (Unternehmer §14 BGB), nicht an Verbraucher. Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für unseren gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit unseren Kunden.  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung Vertragsbestandteil. Anders lautende formularmäßige Bedingungen eines Kunden sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Abweichende Vereinbarungen bei oder nach Vertragsabschluss bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2.Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der jeweilige Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande. An unsere Angebote halten wir uns für einen befristeten Zeitraum gebunden, welcher in jedem Angebot angegeben ist, jedoch maximal sechs Wochen.

3.Aufträge und Preise

Aufträge werden von uns zu dem am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preis ausgeführt. Preisangaben beinhalten nicht Nebenkosten und die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Preisvereinbarungen unserer Fachberater bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Änderungswünsche des Bestellers können nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtig werden. Maßgebend sind die von uns ermittelten Gewichte.

4. Lieferung

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Versandweg und Versandart werden von uns nach billigem Ermessen ausgewählt. Etwaige Wünsche des Kunden werden nach Möglichkeit gegen Erstattung der dadurch verursachten Mehrkosten berücksichtigt.

Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit der Absendung bzw. mit der Übergabe an den Frachtführer oder im Falle der Abholung der Ware durch den Käufer mit deren Bereitstellung auf den Kunden über. Der Verwender verpflichtet sich, etwaige Gewährleistungsansprüche gegen Frachtführer dem jeweiligen Kunden abzutreten.

Bei unserer Verpackung handelt es sich um Einweggebinde, inkl. Fässer, die nicht zurückgenommen werden können. Eine Versicherung der zu versendenden Waren wird von uns nur auf Wunsch und zu Lasten des Kunden abgeschlossen.

Transportschäden sind direkt bei Anlieferung aufzunehmen und vom Anlieferer quittieren zu lassen.

An Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörende Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen bei Nichterteilung des Auftrages zurückzugeben.

Die Rücknahme gekaufter und gelieferter Ware ist ausgeschlossen. Wir akzeptieren keine Rücklieferungen von bestellten und beim Kunden angelieferten Waren, soweit Lieferungen dem Umfang der Bestellung entsprechen und keine Mängel aufweisen, die zum Rücktritt berechtigten, es sei denn, es ist ausdrücklich die Möglichkeit der Rücklieferung vereinbart, zum Beispiel bei Kommissionsware.

5. Gefahrübergang und höhere Gewalt

Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Überschreitet die Lieferverzögerung einen Zeitraum von zwei Monaten, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen menge zurückzutreten. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu. Soweit die Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen auf andere Gründe als die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zurückzuführen ist, ist der Kunde berechtigt, nach angemessener, mindestens 14-tägiger Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, Seuchen wie Epidemien und Pandemien, soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme befreit.

6. Gewährleistung und Haftung

Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen und die vorhandenen Mängel dem Verkäufer gegenüber unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Empfangnahme, schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind uns gegenüber innerhalb von 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen, jedoch spätestens 6 Monate nach Empfang.

Die Gewährleistung für chemische Produkte erlischt, wenn unsere Ware anders als von uns angegeben angewendet, mit anderen Mitteln vermischt oder gelagert wird.

Die Fehlerhaftigkeit einer Lieferung berechtigt den Kunden nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertragsverhältnis. Der Kunde ist nicht berechtigt, bei Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware seine Leistung zu verweigern, insbesondere ein Zurückbehaltungsrecht nach §§273 BGB, 369 HGB geltend zu machen.

Unsere Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mängelanerkenntnis. Verhandlungen über eine Beanstandung erfolgen ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, insbesondere wird nicht auf den Einwand der Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht des Kunden verzichtet. Die gegen uns gerichteten Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf ein Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Maß- und Gewichtsangaben, Abbildungen, Beschreibungen, Verarbeitungshinweise, Muster und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar. Auskünfte aller Art, insbesondere über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte sowie technische Beratung erteilen wir nach bestem Wissen aufgrund vorliegender Untersuchungsergebnisse und Erfahrungen, jedoch unverbindlich mit Haftungsausschluss bis zur Grenze des Vorsatzes. Es obliegt grundsätzlich dem Kunden, unsere Produkte auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszwecke in eigener Verantwortung selbst zu prüfen.

7. Zahlung

Wir gewähren ein zinsfreies Zahlungsziel von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Sofern mit dem Kunden ein Bankeinzugsverfahren vereinbart wurde, gewähren wir 3% Skonto. Bei Abschlagszahlungen auf eine oder mehrere Rechnungen ist ein Skontoabzug nicht möglich. Soweit ältere, fällige Rechnungen noch nicht beglichen sind, wird Skonto nicht gewährt.

Werden fällige Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt, so werden alle weiteren Lieferungen und Zahlungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen mit mindestens 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere bei Zahlungsrückstand, sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist unzulässig.

Im Falle der Nichtabnahme bestellter Ware sind wir berechtigt, 30% des vereinbarten Nettokaufpreises als Schadensersatzpauschale zu verlangen, es sei denn, dass der Kunde den Nachweis erbringt, ein Schaden sein nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht im Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

9. Sonstige Haftung

Soweit sich aus diesen Bedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz, insbesondere für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungs- oder sonstige Vermögensschäden, haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nicht.

Schadensersatzansprüche des Käufers – auch außervertraglicher Art – sind im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers, der leitenden Angestellten und anderen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers ausgeschlossen, es sei denn, dass die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist. Für mittelbare sowie für im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Schäden haftet der Verkäufer nur, wenn ein grobes Verschulden des Verkäufers oder eines leitenden Angestellten des Verkäufers vorliegt.

Auskünfte, Beratungen und Musterflächen erfolgen aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen und entsprechen bestem Gewissen. Sie erfolgen unverbindlich und können nicht zur Begründung irgendwie gearteter Anprüche an uns herangezogen werden. Die Produkte sind nur für gewerbliche Verbraucher entwickelt und bestimmt.

10. Sonstiges

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für beide Teile und Erfüllungsort ist unser Firmensitz in München-Gräfelfing.

Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand 2022